Teilnahmebedingungen Beachcamp

 

1.    Angebot

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 06 - 12 Jahren, die erste Erfahrungen im Volleyball sammeln wollen oder bereits schon haben.

 

2.    Anmeldung

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Mit Eingang der Anmeldung ist diese seitens des Teilnehmers verbindlich.

 

3.    Leitung und Betreuung

Unser Camp-Team verfügt sowohl über Erfahrung in der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen als auch spezifisch in der Leitung und Organisation von Beachvolleyball-Camps. Unser Betreuungsteam hat Wissen und Erfahrung in den Bereichen Pädagogik, Beachvolleyball und Ernährung. Neben zahlreichen professionellen Beachvolleyball-Trainern beinhaltet das Team Betreuer und Helfer.

 

4.    Leistungen

Folgende Leistungen werden erbracht:

a) Unterbringung: Die Kinder und Jugendlichen werden im Schullandheim Netzschkau untergebracht und zur Wahrung der Intimsphäre möglichst getrennt nach Geschlechtern. Sanitäre Anlagen stehen immer in ausreichender Zahl zur Verfügung.

b) Verpflegung: Wir bemühen uns um eine nachhaltige, gesunde und sportlergerechte Ernährung. Falls Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder besondere Anforderungen an eine bestimmte Ernährungsweise bestehen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, konkrete Angaben zu vermerken, damit wir die Bedürfnisse berücksichtigen können.

c) Programm: Im Camp steht die Entwicklung der Beachvolleyball-fähigkeiten im Vordergrund. Die Kinder und Jugendlichen erhalten ein Trainingsprogramm mit erfahrenen Trainern, sowie Einblicke in Taktiken des Sports. Zudem werden die Kinder neben dem Trainings betreut. Maßgeblich für den Vertrag, der mit uns durch die Anmeldung abgeschlossen wird, sind allein die Ausschreibung, die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen, die Anmeldung sowie ggf. Individualabsprachen. Wir behalten uns Änderungen im Programm aufgrund von Wetterbedingungen oder anderer, nicht beeinflussbarer Bedingungen vor. Zudem besteht kein Anspruch auf bestimmte Programminhalte.

 

5. Pflichten der teilnehmenden Personen

Auftretende Reisemängel sind von der teilnehmenden Person vor Ort der Camp-Leitung unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen eines aufgetretenen Mangels des Camps hat die teilnehmende Person gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

 

6.    Versicherung

r den Krankenversicherungsschutz während des Beachcamps sind die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten verantwortlich. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer einen bestehenden Versicherungsschutz besitzt und gesund sowie körperlich belastbar ist. Chronische Leiden und Erkrankungen sind anzugeben.

 

7.    Fotos- und Videoaufzeichnungen

Die Erziehungsberechtigten stimmen mit der Anmeldung zu, dass im Rahmen des Beach-Camps Fotos und Videos gemacht werden und diese später für Informationszwecke des Vereins VSV Eintracht Reichenbach verwendet werden dürfen.

 

8.    Wertgegenstände

Wir raten davon ab, teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Musikboxen oder größere Geldbeträge zum Camp mitzugeben. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden an den Sportanlagen oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

 

9.    Schwimmen

Mit der Anmeldung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen wird auch bestätigt, dass das Kind im Rahmen der Veranstaltung unter Aufsicht ein Freibad besuchen darf und sich an einem Gewässer aufhalten darf.

 

10. Haftung

Die Veranstalter des Beachcamps in Reichenbach haften nicht für mitgebrachte Gegenstände und/oder für Verletzungen eines Teilnehmers, die im Rahmen des Camps aufgetreten sind. Im Beachcamp ist das Team verpflichtet, im Rahmen der ihm obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Teilnehmenden abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmenden – gemäß ihrer Einsichtsfähigkeit – sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schaden an Gesundheit, Leben oder Eigentum entstehen kann.

 

11. Veranstalter

Veranstalter des Beachcamps ist der VSV Eintracht Reichenbach Rosenstraße 20, 08468 Reichenbach.                                  vsv-reichenbach@web.de

 

12. Kündigung

Der Rücktritt vom Camp ist jederzeit möglich, schriftlich in Textform oder telefonisch. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem dieser beim Verein eingeht. Bei Rücktritt innerhalb nachfolgend genannter Stornierungsfrist beträgt die pauschalecktrittsgebühr pro Person insgesamt, unabhängig ob der Teilnehmerbetrag auf Antrag ermäßigt wurde

vom 21. Bis 15. Tag vor Camp-Beginn 25%

vom 14. bis 8. Tag vor Camp-Beginn 75 %

vom 7. bis 0. Tag vor Camp-Beginn 100 % des gesamten Teilnehmerbetrages.

 

Bis zum Camp-Beginn kann der Teilnehmer zur Durchführung des Vertrages durch einen Dritten ersetzt werden, vorausgesetzt, diese Person entspricht den Erfordernissen des Vertrages und erfüllt die Teilnehmerbedingungen. Soweit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, ist die Zahlung nur nach Angabe eines Rückzahlungskontos und der Bankverbindung möglich. Im Beachcamp können unvorhersehbare Witterungsbedingungen dazu führen, dass wir das jeweilige Camp auch kurzfristig in die Turnhalle (Cunsdorfer Straße, 08468 Reichenbach) verlegen müssen. Falls eine Absage jedoch unvermeidlich wird, informieren wir die am Camp teilnehmenden Personen sofort. Die Veranstalter des Beach Camps haben das Recht, bei Sturmwarnungen und/oder schlechter Witterung die entsprechenden Tage ausfallen zu lassen oder gar das ganze Camp abzusagen.

 

13. Covid-19

Falls das Camp aufgrund der Corona Pandemie ausfallen sollte, werden alleTeilnahmegebühren zu 100% erstattet. Jedoch behalten wir uns vor, einige Leistungen während und zum Camp, wie das Camp-Shirt oder etwaige Freizeitaktivitäten mit Kosten- und Organisationsaufwand zu reduzieren, falls sich die Lage nur geringfügig ändert und uns vor Unsicherheiten stellt. In diesem Fall gibt es keinerlei Rückerstattungen.